Allgemeine Geschäftsbedingungen
der mai GmbH für den gewerblichen Geschäftsverkehr
1.) Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe,
Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser
Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Sie gelten auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich
vereinbart werden.
1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers
widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner
Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.
2.) Angebote und Aufträge
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich
bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder
die Auslieferung der Ware zustande.
2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu
unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur
annähernd maßgebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können Sie
verbindlicher Vertragsinhalt werden.
3.) Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
3.1 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Käufers begründen, so können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware
durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware
eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht
fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch
Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet
vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind u. a. dann begründet, wenn ein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an
uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.
4.) Preise
4.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den am Liefertag gültigen Listenpreisen in Euro.
4.2 Die Verpackungskosten, Versandkosten sowie Zölle und sonstige Nebenkosten sind nicht in
dem ( Listen- ) Preis enthalten.
4.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der
am Tag der Rechnungstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
4.4 Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4
Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat
sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle des vereinbarten
Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer
vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann
in diesem Falle hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung
zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am 3 Werktag nach Erhalt der geänderten
Auftragsbestätigung schriftlich erklären:
Die Übersendung per Telefax genügt.
Eine Übersendung per E-Mail genügt nicht.
5.) Lieferzeit
5.1 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und geltend als nur annähernd vereinbart,
soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen
Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb von 7 Tagen nach der angegebenen Lieferzeit auf
jeden Fall noch als rechtzeitig.
5.2 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus
sonstigen Gründen in Verzug geraten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu
gewähren, die mit Ablauf der vereinbarten Frist beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist
ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und
unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich
erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses.
Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung,
insbesondere für Nachfristen bei Verzug.
5.4 Vor Ablauf der gemäß Abs. 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder
zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 4
Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag
noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich ( z. B. wegen
Interessenwegfall ) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht
unberührt.
5.5 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
6.) Versand
6.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware
auf ihn über, auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/ oder der Versand mit unseren
eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.
6.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu
Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.
7.) Zahlung
7.1 Wir gewähren bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum 2 Prozent
Skonto. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Skonto ist der vorige Ausgleich aller fälligen
Rechnungsbeträge.
7.2 Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis
nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen
Zahlungsaufstellung zahlt.
7.3 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen
Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wechsel
gegeben worden sind – sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren
Schadens durch uns bleibt vorbehalten.
7.4 Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskont-Fähigkeit ohne
Gewährung eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-/
Wechselverfahren werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch erlischt
erst nach vollständiger Einlösung der Wechsel. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert
berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
7.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch, wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns
anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der
Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht.
8.) Gewährleistung/ Haftung
8.1 Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche
Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind
von dem Käufer innerhalb von 2 Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich
uns gegenüber zu rügen.
8.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel
nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware
vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir – unter Ausschluss der
Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur
Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur
Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel
eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
8.3 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder
Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom
Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten
vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlergeschlagen oder haben wir
die Nacherfüllung insgesamt verweigert, so kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung
des Kaufpreises ( Minderung ) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
8.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann
der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die
Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon
unberührt.
8.5 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer
Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den
gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das
Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist und nur begrenzt bis
zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
8.6 Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche
Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme
der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.7 Soweit wir bzgl. der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/ oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für
Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber
nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines
solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
8.8 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit
diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist ( Kardinalpflichten ). Wir haften
jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar
sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften
wir im übrigen nicht. Die in Ziff. 8.) – Gewährleistung/Haftung - enthaltenen
Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für unsere gesetzlichen Vertreter,
leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
8.9 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
9.) Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor ( Vorbehaltsware ), bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des
Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung
einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks
und Wechseln erfüllt hat. Im Falle des Scheck-Wechsel-Verfahrens erlischt der
Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung,
sondern erst mit der Einlösung des Wechsels.
9.2 Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums
unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen,
die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum
Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
9.3 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach,
so können wird die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne
vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der
Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach
Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit
unseren offenen Forderungen aufgerechnet.
10.) Retouren
Auftragsgemäß gelieferte Ware muss von uns weder zurückgenommen noch umgetauscht
werden.
11.) Datenverarbeitung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die
Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine
Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des
Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein
Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem
Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.
12.) Versuchsteile, Formen, Werkzeuge, Urheberrechte
12.1 An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir
uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns
zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind
auf Verlangen zurückzugeben.
12.2 Hat der Käufer zur Auftragsdurchführung Teile beizustellen, so sind sie frei Produktionsstätte
mit der vereinbarten, andernfalls einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuss
rechtzeitig, unentgeltlich und mangelfrei anzuliefern. Geschieht dies nicht, so gehen hierdurch
verursachte Kosten und sonstige Folgen zu Lasten des Käufers.
12.3 Die Anfertigung von Versuchsteilen einschließlich der Kosten für Formen gehen zu Lasten
des Käufers. Wir verpflichten uns, derartige Vorrichtungen mindestens 12 Monate nach dem
letzten Einsatz bereitzuhalten. Für diese Vorrichtungen beschränkt sich unsere Haftung auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Kosten für Wartung und Pflege trägt der Käufer.
13.) Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Garching; für unsere Warenlieferungen der Versandort.
14.) Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen
Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen im übrigen nicht.
15.) Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
15.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland, auch, wenn der Käufer seinen Wohn- und Geschäftssitz im
Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen sowie das Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
15.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne unsere Einwilligung
abzutreten.
15.3 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile – auch für Wechsel- und
Scheckklagen – München. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.